Visum

Informationen zu dem e-TOURIST VISA (eTV)

 

Um ausländischen Touristen die Einreise zu erleichtern führte die indische Regierung im November 2014 das e-Tourist-Visa ein. Dafür müssen Touristen online einen ETA-Antrag unter folgendem Link stellen:

 

https://indianvisaonline.gov.in/evisa/tvoa.html

 

Achtung: Das eTV ist eine Ergänzung zu den bestehenden Visa Dienstleistungen. Einreisen mit eTV sind nur für ausgewählte Staaten (darunter Deutschland und Österreich) und an folgenden 9 Flughäfen möglich:

Bengaluru (BLR), Chennai (MAA), Cochin (COK), Delhi (DEL), Goa (GOI), Hyderabad (HYD),

Kalkutta (CCU), Mumbai (BOM) und Thiruvananthapuram (TRV)

Für die An-/ und Abreise an allen anderen Flughäfen müssen Sie das herkömmliche Visum beantragen. Dies gilt ebenfalls bei Bedarf eines „multiple entry“ Visums bei Kombinatiosreisen mit den Nachbarländern Bhutan, Nepal etc. und dadurch entstehenden mehrfachen Ein- und Ausreisen nach und aus Indien.

Das Visum kostet 60 US-Dollar und gilt für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen. Es wird im Regelfall innerhalb von 72 Stunden erteilt.

Achtung: Stellen Sie den Antrag ab 4 Wochen bis spätesten 5 Tage vor Abreise, jedoch nicht zu früh.

Die Einreise muss innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung der ETA erfolgen!

 

Um einen ETA Antrag einzureichen benötigen Sie:

  • Reisepass: mindesten noch 6 Monate über die Rückreise hinaus gültig, der Reisepass benötigt zwei freie Seiten.
  • Flugticket: für Rückflug oder Weiterreise
  • Passfoto: (biometrisch) als Bilddatei zum hochladen (JPG-Format; 10KB – max. 1MB) quadratisches Format mit hellem bzw. weißem     Hintergrund ohne Rand
  • Reisepass: Fotoseite des Reisepasses als PDF – Datei zum hochladen (Dateigröße 10KB – max. 300 KB)
  • Kreditkarte: für die Online Bezahlung

 

Ablauf des Antragverfahrens:

  • Online Antrag ausfüllen
  • Foto und Pass-Seite hochladen
  • Visumsgebühr mit Kredit- oder EC-Karte online bezahlen
  • ETA wird an Ihre E-Mail verschickt
  • ETA ausdrucken und mitführen

 

Das e-Tourist Visa ist für maximal 2 Besuche pro Kalenderjahr erlaubt und muss jedes Mal neu beantragt werden. Es ist nicht verlängerbar, nicht umwandelbar und nicht gültig für den Besuch geschützter Gebiete (Permit).

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.